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OÖ Hundehaltegesetz

Pflichtkurse nach dem OÖ. Hundehaltegesetz 2024

Seit 1. Dezember 2024 gilt in Oberösterreich das neue Hundehaltegesetz 2024. Für aktuelle und künftige Hundehalter bedeutet das verpflichtende Nachweise – vom Sachkundenachweis über die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) bis zur Hundealltagstauglichkeit (HAT). Welcher Nachweis für dich gilt, hängt von deinem Hund ab.

Was sich seit 1. Juli 2026 zusätzlich geändert hat
Mit einer Novelle zur 2. Tierhaltungsverordnung des Bundes gilt ab diesem Datum bundesweit: Wer einen Hund anschafft, muss vorher einen theoretischen Sachkundekurs absolvieren – zusätzlich ist innerhalb eines Jahres eine zweistündige praktische Einheit mit dem eigenen Hund nachzuweisen. Die Absolvierung ist zusätzlich bei der Registrierung deines Hundes in der Heimtierdatenbank anzugeben.

Bei Wolfspirit in Molln absolvierst du alle nötigen Kurse, Vorbereitungen und Prüfungen an einem Ort – fundiert, praxisnah und ohne Prüfungsstress. Hier bekommst du den Überblick.

Sachkundenachweis

Pflicht für alle Hundebesitzer.
Die 6-stündige Ausbildung (Theorie) wird gemeinsam mit einem Tierarzt abgehalten und muss vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden. Der zweistündige Praxisteil erfolgt separat innerhalb von 12 Monaten.
Der Nachweis ist personenbezogen und gilt auch für weitere Hunde.

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ATP

Die Alltagstauglichkeitsprüfung.
Zusätzlich nötig für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und spezielle Rassen. Geprüft wird, ob du deinen Hund im Alltag sicher führen kannst – bei Begegnungen, Pflegehandlungen und im öffentlichen Raum. Ich bereite dich gezielt darauf vor.


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HAT

Die Hundealltagstauglichkeit.
Für auffällige Hunde oder wenn die ATP nicht bestanden wird, ist eine Zusatzausbildung nötig. Die HAT verbindet Theorie, Wesenstest und einen praktischen Alltagsteil – in Ruhe und ohne Druck trainiert.


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Wer braucht was?

Welche Nachweise du brauchst, hängt von deinem Hund ab. Hier die wichtigsten Begriffe aus dem Gesetz – verständlich erklärt.

Großer Hund

Als „groß“ gilt ein Hund,
der ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe erreicht oder
mindestens 20 kg wiegt (die sogenannte 40/20-Regelung).
Die Einstufung erfolgt beim Tierarzt.
Große Hunde brauchen zusätzlich zum Sachkundenachweis die ATP.

Spezielle Rasse

Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull Terrier, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Für sie gilt – unabhängig von Größe und Gewicht – die ATP-Pflicht sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum ab dem 12. Lebensmonat.

Auffälliger Hund

Als auffällig gilt ein Hund, der etwa durch einen Vorfall in Erscheinung tritt oder die ATP nicht besteht.
In diesen Fällen ist eine von insgesamt 7 möglichen Zusatzausbildungen nötig.
Hier kommt die HAT ins Spiel.


Änderung der Tierhaltungsverordnung seit 1.7.2026

Hier die wichtigsten Eckpunkte betreffend Hundehaltung auf einen Blick

Noch Fragen zu den Pflichtkursen?

Ich helfe dir, den passenden Weg für dich und deinen Hund zu finden – von der Sachkunde bis zur Prüfung.

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FAQ – häufige Fragen

Ja. Wer bereits einen Hund hat und noch keinen Sachkundenachweis besitzt, muss ihn nachholen – auch mit langjähriger Hundeerfahrung. Einmal absolviert, gilt er personenbezogen auch für künftige Hunde

Ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg erreicht (40/20-Regelung). Die Einstufung nimmt der Tierarzt vor.

Neben großen Hunden die sogenannten speziellen Rassen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull Terrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen – unabhängig von Größe und Gewicht.

Bei einem Hund unter 12 Monaten bis zum 18. Lebensmonat; ist er bei der Anmeldung älter als ein Jahr, gilt eine Frist von 6 Monaten.

Ja – ab dem 9. Lebensjahr brauchen große Hunde und Hunde spezieller Rassen keine ATP mehr.

Dann gilt der Hund als „auffällig“ und eine Zusatzausbildung wird nötig. Wird die ATP gar nicht abgelegt, drohen Leinen- und Maulkorbpflicht sowie weitere Konsequenzen. Genau deshalb bereite ich dich gründlich vor.

Bestimmte Prüfungen – etwa die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest oder die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde – können anerkannt werden. Im Zweifel hilft ein Blick auf die offizielle Liste des Landes OÖ oder eine kurze Anfrage bei mir.

Bei Wolfspirit in Molln (Bezirk Kirchdorf) absolvierst du Sachkundenachweis, ATP-Vorbereitung und HAT an einem Ort – einfach über das Kontaktformular melden.

Eine Übersicht aller Kurse und Prüfungen findest du in der Preisliste auf der Seite „Kurse & Training“. Bei Fragen zu deinem Fall melde dich gern direkt.

Stand: Juni 2026. Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 wird laufend angepasst. Diese Seite bietet einen verständlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen deine Wohnsitzgemeinde und das Land Oberösterreich (www.hundehaltung-ooe.at).

Wolfspirit – Artgerechtes Hundetraining
Eva Baumschlager
Zinken 51, 4591 Molln

📞 +43 660 / 8177660
✉️ info@wolfspirit.at

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